In den Wartezimmer hatten bayrische Ärzte versucht gesetzliche Versicherte per Wartezimmerinformation zum Wechsel in die AOK zu animieren. Nun wurde diese Aktion von einem bayrischen Gericht verboten.
Bayrische Hausärzte hatten ihren Patienten erklärt, wenn es keinen Hausarzt mehr gäbe, hieße die Alternative „lange Anfahrtswege, lange Wartezeiten, anonyme Versorgung in den Medizinischen Versorgungszentren der Kapitalgesellschaften“. Das Gericht wertete diese Aussage als „einseitige, teils unrichtige Behauptungen“.
Der Verbandschef Wolfgang Hoppenthaller sieht das anders und bestätigt gegenüber der Financial Times: „In unserer Patienteninformation stellen wir lediglich die Vorzüge dar, die der Patient durch den AOK-Vertrag hat"
Dienstag, 14. April 2009
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