Mittwoch, 18. Februar 2009

Private Krankenversicherung und der neuen Basistarif

Seit Anfang dieses Jahres (2009) zwingt der Gesetzgeber die PKV, die neuen Verträge anzubieten.
Der Basistarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, für die Prämie hat der Gesetzgeber eine Obergrenze festgelegt. Neukunden können auch künftig dieses Angebot wählen. Wer bereits Privatpatient ist, muss sich in den kommenden Monaten dafür oder dagegen entscheiden. Ab Juli dürfen nur noch über 55-Jährige, Rentner und finanziell Bedürftige umsteigen.

Obwohl sich der neue Basistarif für die meisten nicht lohnt, ist der Andrang und das Interesse dennoch sehr hoch.

"In der Theorie ist der Basistarif eine schöne Idee, in der Praxis ist er aber nicht verbraucherfreundlich", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. "Der Basistarif ist eine Notlösung für all jene, die bisher überhaupt nicht krankenversichert waren."

Dabei steht der neue Basistarif ohnehin nur Arbeitnehmer, die im Monat 4050 Euro brutto und mehr verdienen, Selbstständige und Beamte zu Verfügung. Alle andere sind ja bei bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und können, sofern sie nicht die 4050 Euro brutto verdienen, auch nicht wechseln.

Größter Unterschied des neuen Basistarifs ist die Orientierung der Prämien. Diese stützt sich nun an Eintrittsalter und Geschlecht. Der Gesundheitszustand des Versicherten wird nicht mehr überprüft - darf er auch gar nicht mehr. Anbieter können also anders als sonst von ihren Versicherten nicht aufgrund von Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder ihnen bestimmte Leistungen verwehren. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, das sind zurzeit rund 570 Euro.

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