Sonntag, 4. Oktober 2009
Selbstständige und die Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist immer wieder auch ein Thema bei Selbstständigen. So ist nicht jeder Selbstständige automatisch rentenversicherungspflichtig, da die Versicherungspflicht nur für bestimmte, gesetzlich festgelegte Berufsgruppen gilt. Dennoch raten einige, wie beispielsweise der Deutsche Rentenversicherungsbund im Oktober 2009 zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Weiter Informationen dazu findet man hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_20278/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Thema_20des_20Monats_20Archiv/2009/oktober__selbststaendige__index.html>
Dienstag, 14. April 2009
Hausärzte dürfen nicht für Kassenwechsel werben
In den Wartezimmer hatten bayrische Ärzte versucht gesetzliche Versicherte per Wartezimmerinformation zum Wechsel in die AOK zu animieren. Nun wurde diese Aktion von einem bayrischen Gericht verboten.
Bayrische Hausärzte hatten ihren Patienten erklärt, wenn es keinen Hausarzt mehr gäbe, hieße die Alternative „lange Anfahrtswege, lange Wartezeiten, anonyme Versorgung in den Medizinischen Versorgungszentren der Kapitalgesellschaften“. Das Gericht wertete diese Aussage als „einseitige, teils unrichtige Behauptungen“.
Der Verbandschef Wolfgang Hoppenthaller sieht das anders und bestätigt gegenüber der Financial Times: „In unserer Patienteninformation stellen wir lediglich die Vorzüge dar, die der Patient durch den AOK-Vertrag hat"
Bayrische Hausärzte hatten ihren Patienten erklärt, wenn es keinen Hausarzt mehr gäbe, hieße die Alternative „lange Anfahrtswege, lange Wartezeiten, anonyme Versorgung in den Medizinischen Versorgungszentren der Kapitalgesellschaften“. Das Gericht wertete diese Aussage als „einseitige, teils unrichtige Behauptungen“.
Der Verbandschef Wolfgang Hoppenthaller sieht das anders und bestätigt gegenüber der Financial Times: „In unserer Patienteninformation stellen wir lediglich die Vorzüge dar, die der Patient durch den AOK-Vertrag hat"
Sonntag, 8. März 2009
Die Krankenversicherung im Wandel - Thema bei Anne Will
Unter dem Titel "Erst Geld, dann Spritze - Wenn der Doktor Bares will" wird heute auf der ARD bei Anne Will unter anderem über den Wandel in der Krankenversicherung diskutiert. Durch den Zwist zwischen den Kassen und den Ärzten leiden immer mehr die Patienten, die nun schon bei vielen Leiden in Vorleistung in Forme von Bares gehen müssen. Zu diesem Thema äußern sich:
- Markus Söder (CDU)
- Marion Caspers-Merk (SPD)
- Werner Mang (Schönheitschirug)
- Werner Bartens (Journalist)
- Andreas Köhler (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
- Bernd Kölmel (Facharzt für Innere Medezin)
- Gabriele Ungefrohrn (Patientin)
- Stefan Etgeton (Verbraucherzentrale Bundesverband)
Mittwoch, 18. Februar 2009
Private Krankenversicherung und der neuen Basistarif
Seit Anfang dieses Jahres (2009) zwingt der Gesetzgeber die PKV, die neuen Verträge anzubieten.
Der Basistarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, für die Prämie hat der Gesetzgeber eine Obergrenze festgelegt. Neukunden können auch künftig dieses Angebot wählen. Wer bereits Privatpatient ist, muss sich in den kommenden Monaten dafür oder dagegen entscheiden. Ab Juli dürfen nur noch über 55-Jährige, Rentner und finanziell Bedürftige umsteigen.
Obwohl sich der neue Basistarif für die meisten nicht lohnt, ist der Andrang und das Interesse dennoch sehr hoch.
"In der Theorie ist der Basistarif eine schöne Idee, in der Praxis ist er aber nicht verbraucherfreundlich", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. "Der Basistarif ist eine Notlösung für all jene, die bisher überhaupt nicht krankenversichert waren."
Dabei steht der neue Basistarif ohnehin nur Arbeitnehmer, die im Monat 4050 Euro brutto und mehr verdienen, Selbstständige und Beamte zu Verfügung. Alle andere sind ja bei bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und können, sofern sie nicht die 4050 Euro brutto verdienen, auch nicht wechseln.
Größter Unterschied des neuen Basistarifs ist die Orientierung der Prämien. Diese stützt sich nun an Eintrittsalter und Geschlecht. Der Gesundheitszustand des Versicherten wird nicht mehr überprüft - darf er auch gar nicht mehr. Anbieter können also anders als sonst von ihren Versicherten nicht aufgrund von Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder ihnen bestimmte Leistungen verwehren. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, das sind zurzeit rund 570 Euro.
Der Basistarif orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, für die Prämie hat der Gesetzgeber eine Obergrenze festgelegt. Neukunden können auch künftig dieses Angebot wählen. Wer bereits Privatpatient ist, muss sich in den kommenden Monaten dafür oder dagegen entscheiden. Ab Juli dürfen nur noch über 55-Jährige, Rentner und finanziell Bedürftige umsteigen.
Obwohl sich der neue Basistarif für die meisten nicht lohnt, ist der Andrang und das Interesse dennoch sehr hoch.
"In der Theorie ist der Basistarif eine schöne Idee, in der Praxis ist er aber nicht verbraucherfreundlich", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. "Der Basistarif ist eine Notlösung für all jene, die bisher überhaupt nicht krankenversichert waren."
Dabei steht der neue Basistarif ohnehin nur Arbeitnehmer, die im Monat 4050 Euro brutto und mehr verdienen, Selbstständige und Beamte zu Verfügung. Alle andere sind ja bei bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und können, sofern sie nicht die 4050 Euro brutto verdienen, auch nicht wechseln.
Größter Unterschied des neuen Basistarifs ist die Orientierung der Prämien. Diese stützt sich nun an Eintrittsalter und Geschlecht. Der Gesundheitszustand des Versicherten wird nicht mehr überprüft - darf er auch gar nicht mehr. Anbieter können also anders als sonst von ihren Versicherten nicht aufgrund von Vorerkrankungen Risikozuschläge verlangen oder ihnen bestimmte Leistungen verwehren. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, das sind zurzeit rund 570 Euro.
Donnerstag, 2. Oktober 2008
Kassenbeitrag steigt auf mindestens 15,5 Prozent
Ab 2009 müssen sich viele Menschen auf einen stark erhöhten Kassenbeitrag einstellen. Aktuell spricht man von mindestens 15,5 Prozent, wobei die Kassen sogar noch mehr fordern. So spricht der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung am Donnerstagabend in Berlin, aus seiner Sicht sei zur Deckung aller Ausgaben ein Beitragssatz von 15,8 Prozent notwendig.
Bislang konnte aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden. Es bleibt also abzuwarten, wie hoch der Betrag steigt ...
Bislang konnte aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden. Es bleibt also abzuwarten, wie hoch der Betrag steigt ...
Montag, 18. August 2008
Pflegeversicherung im Minus
Schon lange reichen die Beitragseinnahmen bei der Pflegeversicherung nicht mehr, um alle Ausgaben zu decken. Mit Ausnahme des Jahres 2006, reichen die Einnahmen seit 1999 nicht mehr. So gab es beispielsweise im Jahr 2007 ein Minus von 320 Millionen. Es musste also reagiert werden und dies wurde auch. Zum 1. Juli wurden die Beitragssätze auf 1,95 Prozent erhöht. Kinderlose zahlen seither 2,2 Prozent.
Dienstag, 24. Juni 2008
PKV Tarife werden 2009 deutlich teurer
Wahrscheinlich bis zu 15 Prozent werden die private Krankenversicherungen im nächsten Jahr teurer. Der Grund für die Verteuerung ist die Portabilität der Alterungsrückstellung in allen Vollkostentarifen.
Dieser Aufschlag gefällt der Branche natürlich gar nicht. Sie hat nun eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung ist aber nicht bis Ende 2008 zu erwarten.
Dieser Aufschlag gefällt der Branche natürlich gar nicht. Sie hat nun eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine Entscheidung ist aber nicht bis Ende 2008 zu erwarten.
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